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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines:
Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten
uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch
Auftragserteilung oder/und Warenannahme erkennt der Käufer unsere Bedingungen
sowohl für die anstehende als auch für alle weiteren Lieferungen und
Leistungen als rechtsverbindlich an.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn
wir Sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebote und Aufträge:
Unseren Angeboten liegt die am Tage der Angebotsabgabe gültige Preisliste
zugrunde. Sie sind Grundsätzlich freibleibend, wenn nicht schriftlich und
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. An speziell ausgearbeitete
Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen,
Werbe und Informationsmaterial sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen
verbleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns auch das Urheber- und Nutzungsrecht
an Ihnen vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Angegebene Abmessungen, Gewicht sowie Katalogabbildungen sind nur annähernd
und unverbindlich. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn eine
Zusicherung ausdrücklich von uns erfolgt ist.
Wir behalten und vor, durch technische Fortschritt bedingte Änderungen
an unseren Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Auftraggeber daraus Rechte
herleiten könnte, soweit es sich noch vom Äußerlichen und vom
Verwendungszweck her noch um die gleiche Sache handelt.
Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden. Lehnen wir nicht binnen zwei
Wochen nach Eingang die Annahme ab, so gilt der Auftrag als angenommen. Aufträge
gelten auch mit Lieferung oder Erstellen der Rechnung als angenommen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn
wir sie bestätigen.
Die Angestellten von Aquaconcept sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen, soweit sie nicht von Gesetz wegen zwingend
berechtigt sind.
Für die Lieferungen gelten allein die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts
(§433 ff. BGB). Übernehmen wir auch Planung und Einbau, wie z. B.
bei kompletten Schwimmbadanlagen, so gelten die Bestimmungen über den Werkvertrag
(§ 631 f. BGB).
Bei Erstellung von Bauwerken wird eine eventuelle erforderliche Baugenehmigung
beim Käufer vorausgesetzt.
§ 3 Preise:
Sollten nach Annahme eines Auftrages unerwartete, von uns nicht zu vertretende,
erhebliche Veränderungen der Waren- und/oder Warennebenkosten eintreten,
die eine Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Preisen unzumutbar
machen, dann haben wir das Recht mit dem Käufer über die Anpassung
des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zu verhandeln. Kommt
dabei keine Einigung zustande, haben beide Vertragsparteien das Recht vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass Schadenersatz- oder Haftungsansprüche geltend
gemacht werden können.
Maßgebende sind die in der jeweils gültigen Preisliste oder Auftragsbestätigung
genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Unsere Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten, sofern nicht
die Preisliste etwas anderes vorsieht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit:
Liefertermine oder- fristen, die verbindliche oder unverbindliche vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt nicht vor der vollständigen Beibringung
der vom Besteller bereitzustellenden Unterlagen sowie vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungswünsche
des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen.
Nimmt der Besteller die Lieferung oder die Leistung nicht termingerecht ab,
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllens zu verlangen. Bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung
können wir 5% des vereinbarten Preises ohne Nachweis fordern, soweit nicht
vom Besteller nachgewiesen werden kann ' dass ein geringerer Schaden entstanden
ist. Soweit uns nachweisliche ein höherer Schaden entstanden ist, können
wir auch diesen verlangen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
Ergebnissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, usw., auch wenn sie bei anderen Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten - hat Aquaconcept, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung für
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben,
wenn wir dem Besteller unverzüglich von den Umständen unterrichten.
Überschreitet die sich daraus ergebende Verzögerung einen Zeitraum
von 8 Wochen, haben beide Vertragsparteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten,
ohne dass deshalb Schadensersatzansprüche aus diesem Grund geltend gemacht
erden können.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Aquaconcept. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung
der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers
voraus.
Unsere Lieferpflicht ruht, sobald der Käufer mit der Bezahlung unserer
Rechnungen in Verzug gerät.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Werk des Auftragsnehmers verlassen hat. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier
Lieferung, bei Versand der Ware ab unserem Lager auf den Käufer über,
gleichgültig ob wir selbst oder ein von uns oder dem Käufer beauftragter
Dritter oder der Käufer selbst den Versand durchführt. Dieses gilt
auch, wenn die bestellte Ware von unserem Lieferanten direkt an den Käufer
geht.
Dies gilt auch bei Teillieferungen oder Anlagen in zerlegtem Zustand.
Bei Überbringung durch uns geht die Gefahr bei Anlieferung an den vom Käufer
angegeben Ort an diesen über.
Wird der Versand auf Veranlassung des Käufers verzögert oder nicht
ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch
uns an den Käufer an diesen über. Außerdem sind wir berechtigt,
Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen
Monat zu berechnen. Das Lagergeld wird auf 10% begrenzt, es sei denn, das seitens
von uns höhere Kosten nachgewiesen werden.
Wir sind nicht zum Abschluss von Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher
Art verpflichtet, jedoch können auf Wunsch des Käufers Lieferungen
in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert werden.
§ 6 Gewährleistung:
Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
(SRMG)
Beim Verkauf von gebrauchten Waren reduziert sich die Gewährleistungsfrist
auf ein Jahr.
Maßgeblich für die Gewährleistung ist in jedem Fall die Anfänglichkeit
eines eventuellen Fehlers, d. h. der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet,
die Ware unverzüglich nach Empfang zu kontrollieren und eventuelle Mängel
uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ausgenommen von Ansprüchen
sind die Nichtbeachtung der Bedien- und Einbauhinweise.
Laut SRMG haben wir als Hersteller das Recht, alle eventuellen Reklamationen
selbst zu beseitigen. Unsere Käufer/Händler dürfen deshalb ohne
unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine kostenpflichtige Reparaturen
vornehmen. Wir behalten uns vor, die reklamierten Waren selbst beim Käufer
abzuholen.
Für die Durchführung von Reparaturen gilt, dass Reparaturen aus einer
berechtigten Gewährleitung so günstig wie möglichbeseitigt werden
müssen. Ohne unsere schriftliche Genehmigung des Kostenvoranschlages darf
keine Reparatur durchgeführt werden. Der dem Käufer entstehende/entstandene
Aufwand ist nachzuweisen.
§ 7 Warenrücksendungen:
Rücksendungen von Waren sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um neuwertige, gebrauchte oder beschädigte Waren oder einen Gewährleistungsfall handelt. Unfrei übersandte Sendungen werden von uns nicht angenommen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Käufer seine
gesamten Verbindlichkeiten aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung erfüllt
hat.
Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert,
wir gelten insoweit als Hersteller. Bleibt bei Verarbeitung mit Waren Dritte
deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum (§§ 947,
948 BGB) im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Der
Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich
zu verwahren. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber
ordnungsgemäß erfüllt, ist er widerruflich berechtigt, im ordentlichen
Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Zu Verpfändungen und Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen
ist er nicht befugt. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt seine Ansprüche
aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum
( § 947 Abs. 1, § 948 BGB) stehenden Waren in der Höhe des Rechnungswertes
der von uns gelieferten Ware, bzw. im Falle von anderem Miteigentum in Höhe
unseres Miteigentumsanteils sicherungshalber an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung
unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen,
die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen. Und uns alle erforderlichen Auskünfte
und unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen
Ansprüche hat der Käufer uns unverzügliche mitzuteilen.
§ 9 Zahlungen:
Unsere Rechnungen aus Warenlieferungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum
netto zahlbar. Sofern im Einzellfall Skonto eingeräumt wird, ist ein Skontoabzug
nur dann berechtigt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Besteller
gegenüber aus anderen Liefergeschäften erfüllt sind. Alle Sonderkosten
wie Montageleistungen, Transportkosten, Reparaturkosten sind ebenfalls sofort
und ohne Skontoabzug zu erstatten.
Ausnahme: Bei Rechnungen über Sonderanfertigungen ( z.B. Schiebeüberdachungen
) ist der Gesamtrechungsbetrag sofort bei Lieferung/Rechnungserhalt in voller
Höhe und ohne jeglichen Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden nur
zahlungshalber vorbehaltlich ihrer Diskontierungsmöglichkeit angenommen;
dadurch entstehende Kosten und Spesen trägt der Käufer. Wechselzahlungen
bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
Werden Zahlungen gestundet oder gerät der Käufer in Verzug, berechnen
wir Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Basiszinssatz nach §
1 Diskont-Überleitungsgesetz vom 09.06.1998. Verzugseintritt wird bei Fälligkeit
einer Geldforderung durch Ablauf von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder
vergleichbaren Zahlungsaufforderung bewirkt, einer Mahnung bedarf es nicht mehr
( 284 III BGB).
Forderungen des Käufer gegen uns können nur mit unserer Zustimmung
und dann auch nur im Ganzen abgetreten werden. Dem Besteller steht soweit er
Kaufmann ist ein Zurückbehaltungs- recht nicht zu. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderungen
nicht unbestritten oder rechtskräftig sind.
Unser bauleitender Monteur ist Inkasso berechtigt.
§ 10 Konstruktionsänderungen:
Wir behalten uns vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Vertragsauslegung:
Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, Dresden. Erfüllungsort
ist unser Firmensitz Dresden.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht
die Wirksamkeit des ganzen Vertrages.
AQUACONCEPT DRESDEN - André Kühne Freizeittechnik
Dorfhainer Str.32
D-01189 Dresden
Stand 01/08